Wir haben die Erlaubniserteilung gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 a des Tierschutzgesetzes
zum Züchten und Halten von Hunden !
Bevor ein Züchter unseres Vereines das Emblem
"Zertifizierter Zwinger" erhält,
erfolgt eine erweiterte Zwingerbegehung,
nicht zu verwechseln mit der Erstkontrolle bei Antrag auf Zwingerschutz.
Bei dieser Überprüfung wird u. a. danach geschaut,
ob die Aufzuchtrichtlinien den Anforderungen des aktuellen
Tierschutzgesetzes (§ 2) entsprechen und ob der Züchter nicht
nur die für seine Rasse notwendigen Kenntnisse,
sondern darüber hinaus auch rasseübergreifende Sachkenntnis,
insbesondere des Zuchtwesens, besitzt.
Nachstehende Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
um vom DNKV e.V. als „Zertifizierter Zwinger“ bewertet zu werden:
• In dem zu beurteilenden Zwinger müssen mindestens 2 Würfe gefallen sein.
Nachgewiesene Würfe in anderen Vereinen / Verbänden werden i.d.R. anerkannt.
• Der Züchter hat an mindestens 2 Zuchtseminaren
(DNKV e.V. oder anderer anerkannter Verein / Institution)
erfolgreich teilgenommen. Diese Teilnahmen sind nachzuweisen.
• Für die in der Zucht eingesetzten Hunde müssen die einer ZZL
für die entsprechende Rasse erforderlichen Untersuchungen / Tests nachgewiesen werden.